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Versicherungen für Crews

Chartertörns absichern

Essentiell für den Chartertörn ist die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, denn sie schließt Deckungslücken, falls beispielsweise ein Schaden am Boot aufgrund grober Fahrlässigkeit abgelehnt wird, auch sind Ansprüche der Crew untereinander abgedeckt. Sollte also ein unglückliches Manöver zu einer Verletzung eines Crewmitglieds führen, sind etwaige Ansprüche gegen den Skipper abgesichert. 
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden in der Regel nicht. Sollte der Skipper inklusive seiner Crew keine entsprechende Versicherung abschließen, steht womöglich eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen im Raum. Dieses Risiko sollte jeder Skipper mit dem Abschluss einer Skipper-Hafptflicht-Versicherung ausschließen. Die Deckung für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist auch als 3-Tage-Tarif möglich, ab Euro 49,50 ist der kurze Törn versichert.

Fast alle Vercharterer verlangen vor Übernahme der Yacht eine Kaution zur finanziellen Absicherung von potentiellen Schäden – und die passieren leider manchmal schnell. Um Unstimmigkeiten am Ende des Törns zu vermeiden, empfiehlt die Charterversicherungs-Expertin Katja Pilski von der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker den Abschluss einer Kautionsversicherung. „Wenn der Vercharterer die Kaution einbehält, gibt es häufig Ärger. Damit die Erholung nicht gleich flöten geht, spart diese Absicherung viele Nerven.“ Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Höhe der zu hinterlegenden Kaution. 

Bis auf die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die mit der Buchung des Törns bzw. maximal 14 Tage danach abgeschlossen werden muss, können die Charterdeckungen last minute am Steg bei der Übergabe noch abgesichert werden. Einfach per Smartphone im Chartershop auf www.schomacker.de die gewünschten Leistungen auswählen und der Törn kann beginnen. 

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der Buchung ist für viele Chartercrews selbstverständlich, denn so kann verhindert werden, dass der Skipper und die ganze Crew auf den Kosten des Törns sitzenbleiben, falls jemand  ausfällt. Enthalten ist ebenfalls die Versicherung gegen Reiseabbruch. Ganz wichtig zu wissen: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung zahlt den Ausfall der gesamten Charter, wenn der Skipper oder seine engsten Angehörigen erkranken oder verstorben sind, bei Arbeitslosigkeit oder bei Antritt eines neues Jobs aus der Arbeitslosigkeit, bei Impfunverträglichkeit und auch bei erheblichen Schäden am Eigentum des Versicherten. Ferner ist der Ausfall eines beliebigen Crewmitglieds aus den oben genannten Gründen versichert (hier wird der anteilige Betrag an der Charter erstattet). Falls besonders vereinbart, ist der Rücktritt von der gesamten Reise auch bei Ausfall nur eines Crewmitglieds möglich. Die Abschlussfristen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung für sehr frühzeitig gebuchte Törns sind aktuell verlängert worden.

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